Auszug aus der Verfassung der
"Maren Heidemann-Stiftung"
mit Sitz in Frankfurt a.M.
§2
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO)
(2) Sie handelt in selbstloser Absicht, d.h. sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Stiftungszweck ist die Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen.